Werben (Elbe), auch Hansestadt Werben (Elbe), ist eine Stadt im Norden des Landkreises Stendal in Sachsen-Anhalt und gehört zur Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Einwohner
986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39615,39539 (Neuwerben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039393, 039391,039390 (Giesenslage)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Werben, Markt 1, 39307 Werben (Elbe)
2. Ordnungsamt Werben, Markt 1, 39307 Werben (Elbe)
3. Bauamt Werben, Markt 1, 39307 Werben (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30
Dienstag: 08:30 - 17:00
Mittwoch: 08:30 - 15:30
Donnerstag: 08:30 - 15:30
Freitag: 08:30 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.